Ebenso wie der Islam kennen auch das Judentum und
das Christentum ein Zinsverbot. Das Verbot des Zinsnehmens geht auf Passagen des
Alten Testaments zurück und erlangte auf diese Weise für Juden und Christen
gleichermaßen eine Bedeutung.
Das biblische Zinsverbot basiert im Wesentlichen auf folgenden Textstellen des
Alten Testaments:
2. Buch Mose (Exodus) 22 , Vers 24:
„(24) Wenn du Geld verleihst an einen aus meinem Volk, an einen Armen neben dir, so sollst du an ihm nicht wie ein Wucherer handeln; du sollst keinerlei Zinsen von ihm nehmen."
3. Buch Mose (Levitikus) 25, Vers 35-38:
„(35) Wenn dein Bruder neben dir verarmt und nicht mehr bestehen kann, so sollst du dich seiner annehmen wie eines Fremdlings oder Beisassen, dass er neben dir leben könne; (36) und du sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Aufschlag, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, dass dein Bruder neben dir leben könne. (37) Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch Speise geben gegen Aufschlag. (38) Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein."
5. Buch Mose (Deuteronomium) 23, Vers 20-21:
„(20) Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder für Geld noch für Speise noch für alles, wofür man Zinsen nehmen kann. (21) Von dem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, aber nicht von deinem Bruder, auf dass dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du unternimmst in dem Lande, dahin du kommst, es einzunehmen."
Obgleich sowohl Juden als auch Christen aus den
selben religiösen Quellen schöpften, ergaben sich für beide
Religionsgemeinschaften im europäischen Mittelalter hieraus zwei
unterschiedliche, einander gegenläufige Konsequenzen.
Bereits in den ersten frühchristlichen Jahrhunderten war im Rahmen mehrerer
Synoden, das heißt im Rahmen mehrerer Zusammenkünfte von Kirchenoberhäuptern,
ein generelles Zinsverbot als Grundsatz des christlichen Glaubens formuliert
worden. Im Mittelalter wurde dieser Grundsatz von Papst Innozenz III. im Jahre
1215 in Form eines generellen Zinsverbotes rechtlich institutionalisiert. Im
Rahmen dieses „kanonischen Zinsverbots" galt das Nehmen von Zinsen fortan
nicht nur als Sünde, sondern auch als ein Kapitalverbrechen, das mit Raub,
Brandstiftung oder Prostitution gleichgesetzt wurde. Die Phase des Zinsverbotes
im katholischen Teil Europas erstreckte sich über mehrere Jahrhunderte und
erfuhr erst mit der Reformation und der Unabhängigkeit vieler Landesfürsten
von den Vorschriften der katholischen Kirche eine zumindest teilweise Auflösung.
Die katholische Kirche selbst hielt bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts an der
Doktrin des Zinsverbotes fest.
Da auch die mittelalterliche Wirtschaft Europas nicht ohne das Verleihen von
Geld auskommen konnte, wurden Geldgeschäfte im Wesentlichen auf den jüdischen
Teil der Bevölkerung übertragen. Auf diese Weise konnte das kirchliche
Zinsverbot umgangen und gleichzeitig das Judentum als Inbegriff der Sündhaftigkeit
gebrandmarkt werden. Bereits im Jahr 1179 hatte Papst Alexander III. den jüdischen
Gemeinschaften das Recht zugestanden, Geld gegen Zinsen zu verleihen. Von Seiten
der Juden, die ihren Lebensunterhalt per Gesetz ohnehin nur über Handel und
Geldgeschäfte verdienen durften, wurde das alttestamentliche Zinsverbot in der
Weise interpretiert, dass es sich ausschließlich auf Leute ihres
„Volkes" (vgl. Exodus 22, Vers 24) nicht aber auf „Ausländer"
(vgl. Deuteronomium 23, Vers 21) bezog. Das „Volk" war in diesem Sinne
die jüdische Glaubensgemeinschaft, die „Ausländer" alle, die nicht jüdischen
Glaubens waren.
Somit erschloss das kanonische Zinsverbot den europäischen Juden einerseits
eine lukrative Erwerbsquelle, anderseits schwächte es deren sozialen Status in
einer vom Katholizismus geprägten mittelalterlichen Gesellschaft nachhaltig.
Zum Bild von der jüdischen Sündhaftigkeit gesellte sich häufig der Neid auf
die über Geldgeschäfte wohlhabend gewordenen jüdischen Geschäftsleute. Dies
Verbindung aus christlich moralischer Überlegenheit und persönlichem Neid
bildete einen wichtigen Ausgangspunkt für die Judenverfolgungen Europas.
Trotz des im Alten Testament klar formulierten Zinsverbots kannten sowohl Juden
als auch Christen Wege das religiöse Verbot zu umgehen, so zum Beispiel in Form
von Gewinnbeteiligungen.